BBSR veröffentlicht Gutachten zur Novellierung der deutschen Energieeinsparverordnung (EnEV)

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat 14 Gutachten zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) auf seinem Informationsportal zur Energieeinsparung veröffentlicht. Hier können Interessierte die Ergebnisberichte herunterladen und sich über Ziele und Ablauf des Rechtsetzungsverfahrens informieren. Das BBSR hatte die Gutachten in Absprache mit dem federführenden Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Auftrag gegeben.
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Novellierungsverfahren 2012
Die Novellierung 2012 der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) erfolgt aufgrund verschiedener Anlässe. Sie dient

  • zum Einen der Umsetzung der neu gefassten Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie 2010/31/EU) in deutsches Recht und
  • zum Anderen der Weiterentwicklung der Anforderungen in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen auf der Grundlage der Beschlüsse der Bundesregierung zur Energiewende und dem Energiekonzept von September 2010 und von Juni 2011.


Daneben ergab sich weiterer Änderungsbedarf

  • aufgrund der Weiterentwicklung des technischen Regelwerks (Aktualisierung von Verweisungen und zahlreiche Folgeänderungen),
  • aufgrund des Wunsches verschiedener Seiten nach weiteren Vereinfachungen sowie
  • aufgrund von Erkenntnissen im praktischen Vollzug der EnEV 2009 (Verbesserung der Verständlichkeit zur Unterstützung der Vollzugspraxis, Klarstellung von Fragen aus der Praxis z.B. durch Einarbeitung von Auslegungen).


Aus den Vorgaben der Gebäuderichtlinie ergeben sich für Deutschland im Wesentlichen folgende Umsetzungsaufträge:

  • Die langfristige Einführung des Niedrigstenergiegebäude-Standards für Neubauten mit Wirkung ab 2021 (Behördengebäude ab 2019).
  • Neue Regelungen zur Stärkung der Energieausweise. Hierzu zählen: die verpflichtende Angabe von Energiekennwerten in kommerziellen Verkaufs- und Vermietungsanzeigen (ab 2013), die Erweiterung der Pflicht zum Aushang von Energieausweisen auf kleine Behördengebäude sowie auf Private mit starkem Publikumsverkehr (z.B. Kaufhäuser, Banken, Restaurants) und die Einführung eines unabhängigen Stichprobenkontrollsystems für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen.


Die Umsetzung der Gebäuderichtlinie erfordert zudem auch Änderungen im Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Dort soll auch der Niedrigstenergiegebäude-Standard als Grundpflicht verankert werden.

Sobald die internen Abstimmungen abgeschlossen sind, werden das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) den Referentenentwurf für die EnEV 2012 gemeinsam mit dem Entwurf für die Änderung des EnEG den Bundesländern und den "interessierten Kreisen" zur Stellungnahme vorlegen.

Als Ausgangsmaterial für die Erstellung des Referentenentwurfs dienten Begleitgutachten, die das BBSR in Auftrag gegeben hatte. Mehr zu den Begleitgutachten.

Quellsprachen | German