Deutschland: Energiewirtschaftsgesetz verlangt intelligente Zähler

Seit dem 01.01.2010 müssen nach §21b, Absatz 3a des Energiewirtschaftsgesetzes bei Neubauten und größeren Gebäudesanierungen elektronische Zähler für Strom und Gas (sogenannte Smart-Meter) eingebaut werden, wenn dies "technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist". Auch für bestehende Gebäude müssen die Messstellenbetreiber solche Zähler anbieten.
Die entsprechende Regelung des Energiewirtschaftsgesetzes finden Sie unter http://bundesrecht.juris.de/enwg_2005/__21b.html
Source Languages | German

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